Initiativtext

Gestützt auf Art. 31 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Zürich und das Gesetz über die politischen Rechte stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Zürich folgendes Begehren:

Initiative in Form allgemeiner Anregung

Die Stadt schützt die Ufer am See und an der Limmat (Platzspitz bis Stadtgrenze), um sie als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten. Bauten und Anlagen mit einer Höhe von mehr als 25 Metern sollen vom Seeufer den Abstand von 150 Metern und vom Flussufer den Abstand der vierfachen Sohlenbreite der Limmat einhalten. Die Vorschriften sollen auch für Gestaltungspläne und Arealüberbauungen gelten. Bestehende Bauten und Grünräume unterstehen dem Bestandesschutz.

Begründung

See- und Limmatraum sind für Zürcherinnen und Zürcher die wichtigsten Naherholungsgebiete. Diese Ufer sind auch wertvolle ökologische Inseln.
Aus dem Amt für Städtebau sind Pläne bekannt geworden, welche künftig am Seeufer generell Häuser mit einer Höhe von 40 Metern zulassen und auch höhere Bauten ermöglichen. Entlang der Limmat wären gar an beiden Ufern zwischen Platzspitz und Werdinsel Hochhäuser bis zu 85 Metern zulässig. Diese Pläne sind abzulehnen. Sie würden diese wichtigen Naherholungsräume der Bevölkerung massiv beeinträchtigen und den natürlichen Lebensraum von Tieren und seltenen Pflanzen auf Stadtgebiet sowie die Biodiversität gefährden.
Hochhäuser in Ufernähe erschweren die Zugänglichkeit der Ufer für die Bevölkerung, reduzieren die Besonnung und schaden dem ohnehin bedrohten Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem erschweren sie die Luftzirkulation, was sich negativ auf das städtische Klima auswirkt.